Weitere Erleichterungen ab 22.6.2020

Welche Erleichterungen gelten ab dem 22.06.2020

Im Rahmen der Pressekonferenz vom 16.06. wurden weitere Lockerungen ab dem 22. Juni 2020 für den Sport angekündigt. Diese lauten wie folgt:

  • Der Betrieb von Hallenbädern ist unter Vorlage eines Hygieneschutzkonzepts wieder erlaubt.
  • Vereinsveranstaltungen und -versammlungen sind möglich – max. 50 Personen im Innenund max. 100 Personen im Außenbereich.
  • Die maximale Gruppengröße von 20 Personen wird im Indoor- und Outdoorbereich aufgehoben.
  • Wiederaufnahme des Lehrgangsbetriebs

Diese Regelungen sind auch unter folgendem Link nochmals ausführlich zu finden:

https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-16-juni-2020/

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