Welche Erleichterungen gelten ab dem 22.06.2020
Im Rahmen der Pressekonferenz vom 16.06. wurden weitere Lockerungen ab dem 22. Juni 2020 für den Sport angekündigt. Diese lauten wie folgt:
- Der Betrieb von Hallenbädern ist unter Vorlage eines Hygieneschutzkonzepts wieder erlaubt.
- Vereinsveranstaltungen und -versammlungen sind möglich – max. 50 Personen im Innenund max. 100 Personen im Außenbereich.
- Die maximale Gruppengröße von 20 Personen wird im Indoor- und Outdoorbereich aufgehoben.
- Wiederaufnahme des Lehrgangsbetriebs
Diese Regelungen sind auch unter folgendem Link nochmals ausführlich zu finden:
https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-16-juni-2020/