am Freitag wurden weitere Erleichterungen für den Sport beschlossen. Bei einer Inzidenz von unter 50 ist lt. aktueller Infektionsschutzmaßnahmenverordnung folgender Sport grundsätzlich erlaubt:
- Kontaktsport Indoor ohne Gruppenbegrenzung (altersunabhängig)
- Kontaktfreier Indoor-Sport ohne Gruppenbegrenzung (altersunabhängig)
- Kontaktsport Outdoor ohne Gruppenbegrenzung (altersunabhängig)
- Kontaktfreier Outdoor-Sport ohne Gruppenbegrenzung (altersunabhängig)
Ein negatives Testergebnis ist hierbei nicht erforderlich. Zur Kontaktnachverfolgung müssen weiterhin die Teilnehmer erfasst werden.
Alle weiteren Regelungen sind unter https://www.blsv.de/wp-content/uploads/2021/06/Handlungsempfehlungen.pdf
zu finden. Nach §12 Ziffer 4 Satz 2 des Rahmenkonzept „Sport“ des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege (https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-359/) benötigen wir kein Schutz- und Hygienekonzept mehr, solange wir ohne Zuschauer Sport im Freien machen.