Heute wurden die Corona-Regelungen für den Sport aktualisiert. Auf Grund der gegebenen Voraussetzungen werden wir bis auf weiteres keine Ausfahrten vom Verein aus durchführen!!!!!
Die Wichtigsten Punkte im Überblick:
NEU! Wo finde ich die aktuell gültige Infektionsschutzmaßnahmenverordnung?
Die aktuelle 15. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist bis einschl. 15.12.2021 gültig.
Diese ist unter folgendem Link abrufbar:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_15
NEU! Welcher Sport ist aktuell erlaubt?
Die Sportausübung ist unter 2Gplus und wie folgt grundsätzlich erlaubt:
• Kontaktsport Indoor ohne Gruppenbegrenzung (altersunabhängig)
• Kontaktfreier Indoor-Sport ohne Gruppenbegrenzung (altersunabhängig)
• Kontaktsport Outdoor ohne Gruppenbegrenzung (altersunabhängig)
• Kontaktfreier Outdoor-Sport ohne Gruppenbegrenzung (altersunabhängig)
Diese Maßgabe gilt über alle Sportarten hinweg einschl. Tanzschulen und Fitnessstudios sowie
Schwimmbäder.
Die folgende Grafik stellt die aktuellen Regelungen nochmals übersichtlich dar
2Gplus (Geimpft, Genesen und zusätzlich getestet)
NEU! Was bedeutet die 2Gplus-Regelung für den Sportbetrieb?
Der Zugang zur Sportstätte und -anlage sowie die Teilnahme am Sportbetrieb ist lediglich für folgende Personen möglich:
- Personen, die geimpft sind,
- Personen, die als genesen gelten,
- Kinder, die noch nicht zwölf Jahre und drei Monate alt sind und
- zusätzlich über einen Testnachweis verfügen.
Die 2Gplus-Regelung findet Anwendung auf den Indoor- und Outdoorsport!
NEU! Ist der Wettkampfbetrieb weiterhin erlaubt?
Ja, der Wettkampfbetrieb ist weiterhin unter Einhaltung der 2Gplus-Regelung möglich. In den geltenden Bestimmungen wird nicht zwischen Trainings- und Wettkampfbetrieb unterschieden. Es
gelten hier die identischen Regelungen.
NEU! Wie hat der Testnachweis zu erfolgen?
Der negative Testnachweis ist in schriftlicher oder elektronischer Form vorzulegen und kann sein:
- PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde
- PoC-Antigentest („Schnelltest“), der vor höchsten 24 Stunden durchgeführt wurde
- „Selbsttest“ vor Ort unter Aufsicht, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde
Weitere Informationen gibt es beim BLSV:
https://www.blsv.de/wp-content/uploads/2021/11/Handlungsempfehlungen.pdf